Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehört auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie wird als Hilfebedarf nur berücksichtigt, wenn sie sich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst bezieht. Die Versorgung möglicher weiterer Familienangehöriger bleibt unberücksichtigt. Zu den Aufgaben zählen:
– Einkaufen
– Kochen
– Reinigen der Wohnung
– Spülen
– Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung
– Beheizen
Gern besprechen wir mit Ihnen oder Ihren Angehörigen bzw. Betreuern Ihren konkreten Bedarf sowie die gewünschte hauswirtschaftliche Versorgung.